1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Vermietung von Quads und ATVs sowie für geführte Quadtouren gleichermaßen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

2. Pflichten des Vermieters / Haftung

Fahrzeuge werden in technisch einwandfreiem, sauberem und voll betanktem Zustand übergeben. Eventuelle Vorschäden werden schriftlich dokumentiert. Schäden während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

3. Pflichten des Mieters / Haftung

4. Mietsicherheit (Kaution)

TGB 325250,00 €
TGB 550400,00 €

Erstattung bei Rückgabe in technisch und optisch einwandfreiem Zustand (vollgetankt). Reinigungspauschale: 25,00 € pro Quad.

5. Mietdauer

6. Fahrer

Mindestalter 21 Jahre (King Quad: 28 Jahre). Führerschein Klasse B erforderlich. Personalausweis verbleibt bis zur Rückgabe beim Vermieter. Vor Fahrtantritt erfolgt eine umfassende Einweisung.

7. Gutscheine

Gutscheine sind ohne schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragbar. Gültigkeit: 3 Jahre ab Ausstellungsdatum, danach ersatzloser Verfall.

8. Stornierung

9. Quads

Marke: TGB 550 und TGB 325. Automatikgetriebe mit Daumengas. Helmpflicht. Maximal 2 Personen, maximales Ladegewicht 180 kg pro Quad. Nicht für Dauervolllast ausgelegt – Ruhepausen einhalten.

10. Unfall, Diebstahl, Brand

Vermieter unverzüglich informieren. Polizei hinzuziehen. Schriftlicher Unfallbericht innerhalb von 2 Tagen. Alle Beteiligten mit Adresse notieren, Polizeidienststelle und Aktenzeichen festhalten.

11. Versicherung

Alle Quads sind haftpflichtversichert. Der Mieter haftet bei selbstverschuldetem Unfall für den vollen Schadensumfang. Eine Vollkaskoversicherung besteht nicht. Bei Ausfall: Erstattung des Mietausfalls (mind. 100,00 € pro Woche).

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Gerichtsstand: 64720 Michelstadt