1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Vermietung von Quads und ATVs sowie für geführte Quadtouren gleichermaßen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
2. Pflichten des Vermieters / Haftung
Fahrzeuge werden in technisch einwandfreiem, sauberem und voll betanktem Zustand übergeben. Eventuelle Vorschäden werden schriftlich dokumentiert. Schäden während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
3. Pflichten des Mieters / Haftung
- Hinterlegung eines gültigen Personalausweises während der Mietzeit
- Vorlage eines gültigen Führerscheins der Klasse B
- Einhaltung der StVO – Bußgelder und Strafen trägt der Mieter
- Geländefahrten nur in Begleitung von Firmenpersonal
- Keine Nutzung für Rennen, Crossstrecken oder in Naturschutzgebieten
- Sicherung des Quads gegen Diebstahl
- Bei Fahrten über 100 km: Radschrauben auf Festigkeit prüfen
4. Mietsicherheit (Kaution)
| TGB 325 | 250,00 € |
| TGB 550 | 400,00 € |
Erstattung bei Rückgabe in technisch und optisch einwandfreiem Zustand (vollgetankt). Reinigungspauschale: 25,00 € pro Quad.
5. Mietdauer
- Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt
- Verspätete Rückgabe: 25,00 € / 50,00 € (King Quad) pro angefangene Stunde
- Vorzeitige Rückgabe: keine Erstattung
- Mehrkilometer: 0,50 € / km
6. Fahrer
Mindestalter 21 Jahre (King Quad: 28 Jahre). Führerschein Klasse B erforderlich. Personalausweis verbleibt bis zur Rückgabe beim Vermieter. Vor Fahrtantritt erfolgt eine umfassende Einweisung.
7. Gutscheine
Gutscheine sind ohne schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragbar. Gültigkeit: 3 Jahre ab Ausstellungsdatum, danach ersatzloser Verfall.
8. Stornierung
- Ab Bestätigung (auch mündlich) besteht ein bindender Vertrag
- Stornierung 14+ Tage vorher: 50% Gebühr
- Stornierung unter 14 Tage vorher: 80% Gebühr
- Stornierung 3 Tage vorher oder am Tourtag: keine Erstattung
- Kostenfreie Stornierung nur bei Unwetter (Sturm, Hagel, Schneefall) oder höherer Gewalt
9. Quads
Marke: TGB 550 und TGB 325. Automatikgetriebe mit Daumengas. Helmpflicht. Maximal 2 Personen, maximales Ladegewicht 180 kg pro Quad. Nicht für Dauervolllast ausgelegt – Ruhepausen einhalten.
10. Unfall, Diebstahl, Brand
Vermieter unverzüglich informieren. Polizei hinzuziehen. Schriftlicher Unfallbericht innerhalb von 2 Tagen. Alle Beteiligten mit Adresse notieren, Polizeidienststelle und Aktenzeichen festhalten.
11. Versicherung
Alle Quads sind haftpflichtversichert. Der Mieter haftet bei selbstverschuldetem Unfall für den vollen Schadensumfang. Eine Vollkaskoversicherung besteht nicht. Bei Ausfall: Erstattung des Mietausfalls (mind. 100,00 € pro Woche).
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand: 64720 Michelstadt