Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen
(Gerichtsstand ist 64720 Michelstadt)
1.) Allgemeines:
Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die umseitig aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. Diese gelten für die Miete und die geführten Touren gleichermaßen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
2.) Pflichten des Vermieters und dessen Haftung:
Die Fahrzeuge werden in technisch einwandfreiem, sowie sauberem und vollgetanktem Zustand übergeben. Ebenso wird der Fahrzeugschein mit ausgehändigt. Vorschäden können nur anerkannt werden, wenn diese vorher schriftlich festgehalten wurden. Sollten während der Mietdauer Schäden die nicht vom Mieter verursacht wurden entstehen, ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen.
3.) Pflichten des Mieters und dessen Haftung:
Der Mieter muss für die Dauer der Mietzeit (nur bei der Miete) seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass beim Vermieter hinterlegen. Zur Führung eines Quad ist ein gültiger Führerschein Klasse 3 oder B notwendig, der vor der Fahrzeugübergabe dem Vermieter vorgelegt werden muss. Dies gilt auch für etwaige andere Fahrer dieses Fahrzeuges, die vorher festgelegt werden. Es darf außer dem Mieter und den festgelegten Personen kein anderer dieses Quad fahren. Der Mieter hat sich an die StVo. zu halten. Bei Zuwiderhandlungen haftet er alleine für eventuelle Strafmandate und Gebühren.
Eine Offroad-Benutzung ist nur in Begleitung von Personal des Bromischer Quad/ATV Shops erlaubt, ansonsten ausdrücklich untersagt. Auch dürfen die Quad nicht für Rennveranstaltungen, das Befahren von Vereins- oder anderen Crossstrecken und als geschützt ausgewiesene Gebiete genutzt werden. Das Quad ist gegen Diebstahl zu sichern und über Nacht in einem abgeschlossenen Raum abzustellen. Beim Verstoß sind dem Vermieter voller Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes, sowie Mietausfallzeiten zu leisten. Auslandsfahrten bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Durch die ständigen Erschütterungen beim fahren, könnten sich Schrauben lösen. Deshalb ist bei längeren Fahrten (über 100 km) unbedingt darauf zu achten, die Schrauben an den Rädern usw… auf festen Sitz zu kontrollieren und bei Bedarf nachzuziehen.
4.) Mietsicherheit:
Die Mietsicherheit (Kaution) beträgt 250,00 € bzw. 400,00 € bei der TGB 550 (nur bei Vermietung fällig). Diese erhält der Mieter zurück, sobald das Quad in technisch und optisch (gesäubert) einwandfreiem, sowie vollgetanktem Zustand zurückgegeben wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehalten um die entstandenen Kosten zu decken. Über diesen Betrag erhält der Mieter eine Rechnung. — Für die Reinigung des Quad berechnen wir pro Quad 25.00 € —.
5.) Mietdauer:
Der Mieter verpflichtet sich zur rechtzeitigen Rückgabe des Quad, des Schlüssels und der Papiere wie in seinem Mietvertrag beschrieben. Bei späterer Abgabe werden die zusätzlichen Stunden voll abgerechnet und zwar zu 25,00 € / 50,00 € bei der King Quad je angefangene Stunde. Wird das Quad vor dem Termin zurückgegeben hat der Mieter kein Recht auf Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Zeiten. Gefahrene Mehrkilometer werden mit 0,50 € / km berechnet.
Das Recht der ordentlichen Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen.
6.) Fahrer:
Die Fahrer müssen im Besitz eines Führerscheines der Klasse B (3) sein und ein Mindestalter von 21 Jahren (bei der Vermietung, nicht bei den Touren) aufweisen (28 Jahre bei der King Quad 750). Vor Fahrtantritt sind der Führerschein und der Personalausweis vorzulegen. Der Personalausweis bleibt bis zur Rückgabe der Quads, in einwandfreiem Zustand, beim Vermieter. Vor der Fahrt erfolgt eine ausführliche Anweisung zum Führen der Quads.
7.) Gutscheine:
Die angebotenen Gutscheine sind grundsätzlich nicht ohne schriftliche Zustimmung auf Dritte übertragbar. Auch hier ist eine Kaution von dem Gutscheininhaber vor Fahrtbeginn zu entrichten. Die Gutscheine verlieren nach Ablauf von 3 Jahren ihre Gültigkeit.
8.) Stornierungen:
Mit Bestätigung des Mietvertrages, auch telefonisch, wird ein verbindlicher Vertrag geschlossen. Im Falle einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor Termin werden 50% , darunter 80% des angegebenen Mietpreises berechnet. Kostenfreie Stornierungen sind nur bei Schlechtwetterbedingungen (Sturm, Hagel oder Schneefall) und höherer Gewalt möglich. Bei Absagen der Tour / Miete bis zu 3 Tagen vorher oder am gleichen Tag erfolgt keine Erstattung des Mietpreises. Das / die Quads werden nur für die / den Teilnehmer / Mieter reserviert. Dadurch werden andere Anfragen abgelehnt und es entsteht durch die Absagen ein hoher finanzieller Verlust.
9.) Quads:
Bei den vermieteten Quads (wie auch bei den geführten Touren) handelt es sich um Maschinen der Marke TGB 550 und TGB 325 mit Automatikgetriebe und für Quads übliches Daumengas. Für das Fahren dieser Quads besteht Helmpflicht. Die Quads haben eine 2-Personenzulassung. Das zuladbare Gesamtgewicht von 180 kg bei den TGB Fahrzeugen darf dabei nicht überschritten werden. Quads sind keine Reisefahrzeuge und brauchen in gewissen Abständen Ruhezeiten. Es ist darauf zu achten, dass keine längeren Fahrtzeiten mit Vollgas durchgeführt werden. Dadurch wird der Motor heiß und es kann zu Ausfällen führen.
10.) Unfall, Diebstahl:
Bei Unfall, Brand oder Diebstahl ist sofort der Vermieter zu verständigen und die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter verpflichtet sich in dem Fall, innerhalb von 2 Tagen eine wahrheitsgemäße, schriftliche Darstellung des Hergangs zu erstellen. Der Vorgang muss polizeilich aufgenommen werden, auch bei kleinen Schäden. Bei mehreren Unfallbeteiligten ist der Mieter verpflichtet Namen und Adressen aller Personen aufzuschreiben. Auch ist die Dienststelle, sowie das Aktenzeichen der aufnehmenden Beamten zu notieren und dem Vermieter zu übergeben.
11.) Versicherung:
Die Quads sind alle Haftpflichtversichert. Im Schadenfall haftet der Mieter in voller Höhe des entstandenen Schadens. Eine Vollkaskoversicherung wird ausgeschlossen. Außerdem ist, nach einem selbst verschuldeten Unfall, der Mietausfall in voller Höhe für den nicht nutzbaren Zeitraum des Quads zu erstatten, mindestens jedoch 100.00 € pro Woche. Die Ersatzteilbesorgung bei Quads kann u. U. einige Wochen dauern.
12.) Salvatorische Klausel:
Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keine materiellrechtliche Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Regelungen und der Mietvertrag in seiner Wirksamkeit unberührt.