Haftungsausschluß für geführte Touren
Generell muss vor Antritt einer Fahrt ein Haftungsausschluß für geführte Touren abgeschlossen werden. Ein Muster dieses Haftungsausschlusses finden Sie unter diesem Text.
Haftungsausschluss für geführte Touren
Zwischen dem Bromischer Quad Shop, Jahnstrasse 31 A, 64753 Brombachtal und
IHR NAME
Anschrift: ANSCHRIFT
Führerscheinnummer: FÜHRERSCHEINNUMMER
Quad-Kennzeichen: ERB-XX-XX
wird folgender Tourenvertrrag geschlossen:
1. Der Teilnehmer nimmt an der geführten Quadtour am DATUM mit dem oben bezeichneten Quad teil.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Tourführers unbedingt Folge zu leisten und das Fahrzeug in vorschriftsmäßiger Weise zu benutzen.
3. Etwaige am Fahrzeug festgestellte Mängel des Fahrzeugs sind dem Tourenführer gegenüber unverzüglich zu melden.
4. Die Fahrzeuge sind alle Haftpflichversichert. Der Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug, die er fahrlässig oder grob fahrlässig durch Fahr- oder Bedienfehler herbeiführt, in voller Höhe. Für das Quad besteht eine Haftpflichtversicherung. Eine Vollkasko ist ausgeschlossen.
5. Die Höhe des entstandenen Schadens wird durch einen vom Veranstalter zu erstellenden Kostenvoranschlag festgestellt. Dieser wird dem Teilnehmer bekanntgegeben. Der Schadensersatzbetrag wird fällig 1 Woche nach Erhalt des Kostenvoranschlags.
6. Stimmt der Teilnehmer den darin aufgeführten Kosten nicht zu, wird zur Schadensermittlung durch den Veranstalter ein vereidigter Gerichtsgutachter hinzugezogen. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen, sofern das Gutachten die Höhe des mit Kostenvoranschlag ermittelten Betrages erreicht oder übersteigt. Anderenfalls trägt die Kosten der Veranstalter. Der Schadensersatzbetrag wird fällig spätestens 1 Woche nach Erhalt des Sachverständigengutachtens.
7. Der Führerschein des Teilnehmers wird vor Fahrtantritt vom Veranstalter geprüft und ist vom Teilnehmer während der Tour mitzuführen.
8. Der Veranstalter schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auch des Tourenführers aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9. Der Teilnehmer wird vom Veranstalter vor Fahrtantritt ausführlich in die ordnungsgemäße Benutzung eines ATV´s eingewiesen.
10. Aus Sicherheitsgründen behält sich der Veranstalter/Tourenführer vor, den Teilnehmer sowohl bei grob fahrlässiger als auch bei unsicherer und damit verkehrsgefährdender Fahrweise, ohne Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen von der aktiven Teilnahme an der Tour auszuschließen. Ebenso ist der Teilnehmer zwingend dazu verpflichtet dem Tourleiter mitzuteilen, wenn er sich mit dem Führen seines ihm zur Verfügung gestellten Quad überfordert fühlt.
11. Gleiches gilt für alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Teilnehmer. Der Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ist während der Tour sowohl dem Teilnehmer als auch etwaigen Mitfahrern untersagt.
12. Der Teilnehmer handelt freiwillig und in eigener Verantwortung. Über die Risiken, welche die Teilnahme an dieser Tour mit sich bringt wurde er ausführlich aufgeklärt. Der Teilnehmer erklärt, die Risiken und Gefahren und somit die möglichen Folgen einer Teilnahme an der Tour verstanden zu haben. Er akzeptiert sie mit seiner Unterschrift.
13. Sollte eine Klausel dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, soll der Vertrag im Übrigen seine Gültigkeit behalten. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle eine Vereinbarung zu treffen, welche der unwirksamen Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Brombachtal, den DATUM
UNTERSCHRIFT VERANSTALTER | UNTERSCHRIFT TEILNEHMER | UNTERSCHRIFT MITFAHRER |
Unterschrift Veranstalter | Unterschrift Teilnehmer | Unterschrift Mitfahrer |